INTERFLUG

Die Interflug Gesellschaft für internationalen Flugverkehr mit beschränkter Haftung war die staatliche Fluggesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik und fungierte zudem als Dachorganisation für alle anderen kommerziellen Luftfahrtaktivitäten des Staates, zum Beispiel Agrarfliegerei, Flugsicherung und Betrieb von Flughäfen. Das 1958 gegründete Unternehmen wurde 1991 nach der deutschen Wiedervereinigung aufgelöst.

Seit dem 1. Mai 1955 betrieb die DDR eine Fluggesellschaft unter dem Namen Deutsche Lufthansa. Da sie aber nicht die Namensrechte besaß, verklagte die westdeutsche Deutsche Lufthansa, die im September 1954 aus der Konkursmasse der liquidierten „alten“ Deutschen Lufthansa AG das Firmenzeichen und die Flagge erworben hatte, die DDR. Die westdeutsche Deutsche Lufthansa verhinderte auch Versuche der Deutschen Lufthansa der DDR, in internationalen Organisationen Mitglied zu werden. Schon bald gestaltete sich der Flugverkehr in das westliche Ausland für die Deutsche Lufthansa der DDR immer schwieriger, da Überflug- und Landerechte nicht oder nur eingeschränkt gewährt wurden.

Die juristische Niederlage der Deutschen Lufthansa der DDR führte zur Gründung einer zweiten Fluggesellschaft, mit der Rechtsfragen und andere Beschränkungen umgangen werden konnten: die Interflug, deren Geschäft ab 10.September 1958 parallel zu dem der Deutschen Lufthansa der DDR betrieben wurde und deren Geschäftsinhalt ursprünglich die Durchführung von Bedarfsluftverkehr im Charterflug war.