Reisescheck

Der Reisescheck (auch Travellerscheck genannt, nach englisch traveller’s cheque) ist ein Zahlungsmittel, das bei Auslandsreisen der Bezahlung oder Bargeldbeschaffung dient.

Ab 1957 wurden in der DDR erstmals Reiseschecks als Ausgabe der Deutschen Notenbank ausgegeben. Ab 1967 übernahm dann die Deutsche Außenhandelsbank (DABA) diese Aufgabe bis 1977.

Von 1978 bis 1990 wurden die Reiseschecks der DDR von der Staatsbank der DDR ausgegeben. Die Schecks wurden bei Reisen der DDR-Bürger in die RGW-Staaten zur dortigen Einlösung und für den Erhalt der dort gültigen Währung genutzt. Die letzte Serie von Reiseschecks (1978 bis 1990) gab es mit Scheinen zu 50 Mark, 200 Mark sowie 500 Mark. Die Scheine trugen dabei die Unterschrift des Präsidenten der Staatsbank der DDR und hatten ein Wasserzeichen als Sicherheitsmerkmal. Verkauft wurden die Schecks gebührenfrei in den Filialen der Staatsbank der DDR. Der Gegenwert war beim Erwerb sofort fällig in bar oder es wurde das Konto des Kunden belastet. Die eigene Unterschrift war ebenfalls beim Erhalt vom Scheck und als Kontrollunterschrift bei Einlösung fällig. Die Schecks hatten nach Ausstellung eine Gültigkeit von 12 Monaten. Die Einlösung im Ausland erfolgte gebührenfrei.

Im Zuge der Währungsunion vom 1. Juli 1990 und der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 gab es teilweise Probleme bei der Einlösung dieser Reiseschecks im Ausland. Heute sind derartige Schecks ein begehrtes Sammelgebiet der Notaphilie geworden.